BGH: Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

Der V. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.

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Der Vorsitzende Richter hatte es auf den Punkt gebracht: „Der Gendergap muss weg“, so wurde das Petitum des VW-Mitarbeiters Alexander B. gegen die Fa. Audi auf die einfachst mögliche Weise zusammengefasst. Dieser klagt gegen Audi vor dem LG Ingolstadt gegen die Belästigung durch inklusive Sätze wie „Der_die BSM-Expert_in ist qualifizie_r Fachexpert_in … .“ (83 O 1394/21). Ein Urteil ist am 29.7.2022 gefällt worden und es ist gegen den Kläger ausgefallen, obwohl die Kammer einen von der Stimme der Vernunft getragenen Einigungsvorschlag („dann schreiben Sie ihm doch halt normal“) unterbreitet hatte, der auf ein anderes Ergebnis hoffen ließ. Weiterlesen…