Prof. Dr. Meinrad Dreher und Tobias Gerigk, Versicherungsaufsichtsrechtliche Dokumentationsanforderungen

Das europäische und deutsche Versicherungsaufsichtsrecht enthält zahlreiche Regelungen mit Dokumentationsanforderungen für Versicherungsunternehmen. Bereits der Rahmenrechtsakt des Solvency-II-Regimes, die im folgenden Text als Solva-II-
Richtlinie abgekürzt bezeichnete EU-Richtlinie Solvabilität II, begründet in zahlreichen Regelungen Dokumentationsanforderungen für Einzelthemen, nicht jedoch eine allgemeine Dokumentationspflicht. Im Einklang mit der Regelungssystematik des Solvency-II-Regimes insgesamt, d. h. dem sogenannten Lamfalussy-Konzept ergibt sich in Verbindung mit den Dokumentationsanforderungen auf den nachfolgenden Ebenen der Rechtshierarchie eine Regelungskaskade. Auf der zweiten Stufe finden sich daher in der Solva-II-Verordnung ebenfalls zahlreiche Dokumentationsanforderungen.
Vor dem Hintergrund werden im Beitrag von Prof. Dr. Meinrad Dreher und Tobias Gerigk zunächst im Sinne einer Bestandsaufnahme die normativen Grundlagen und sonstigen aufsichtlichen Dokumentationsanforderungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene dargestellt, wobei im europäischen Bereich die der Solva-II-Verordnung nachgeordneten Verordnungen und im nationalen Bereich die auf dem VAG beruhenden Verordnungen nur beispielhaft für zahlreiche weitere angeführt sind. Dem folgt sodann eine Systematisierung der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen in gegenständlicher, inhaltlicher sowie formaler Hinsicht. Daraus ergeben sich schließlich Folgerungen, denen der letzte Abschnitt des vorliegenden Beitrags gewidmet ist.

(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2018, 1029)