Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird hauptsächlich als Ratenschutz- oder Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung am Markt angeboten. Ungefähr seit 2015 sind daneben in Berufsunfähigkeitsversicherungen integrierte Arbeitsunfähigkeitsklauseln am Markt populär(er) geworden, für die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schließlich auch Musterbedingungen aufgelegt hat („Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit zusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit 2017“ – AB-BUV-AU 17). Es handelt sich dabei um eine in den „Rahmen“ der Berufsunfähigkeitsversicherung eingekleidete Arbeitsunfähigkeitsversicherung als zusätzliche Leistung. In dem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Versicherungsrecht stellt der Autor RA Kai-Jochen Neuhaus die Kernregelungen der neuen Musterbedingungen zu diesen kombinierten Versicherungen vor und untersucht rechtliche Problematiken wie beispielsweise die Auswirkungen des Versicherungsfalls der Arbeitsunfähigkeit auf den Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit. Dabei werden Parallelen zu der Rechtsprechung gezogen, die zur „klassischen“ Ratenschutz- oder Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung ergangen ist.
(Der vollständige Aufsatz ist abgedr. in VersR 2018, 587)