Prof. Dr. Lena Rudkowski zu versicherungsrechtlichen Problemen des vernetzten Zuhauses

Nach vielen anderen Lebensbereichen erreicht die Digitalisierung nun auch private Wohnungen: Im vernetzten Zuhause, dem sogenannten smart home oder connected home, kommunizieren künstlich intelligente Endgeräte miteinander, um den Bewohnern größeren Komfort und mehr Sicherheit zu bieten. Schätzungen zufolge sollen bis 2020 ca. 1 Mio. Haushalte „smart“ sein.
Um einen Haushalt zu vernetzen, genügen oft wenige technische Ergänzungen an den zu ihm gehörenden Mobilien, ohne dass ein Eingriff in die Gebäudesubstanz nötig würde. Spezielle Steckverbindungen und Software machen gewöhnliche Haushaltsgeräte „intelligent“, d. h. automatisiert, vernetzt und aus der Ferne steuerbar: Der Backofen lässt sich in Abwesenheit der Hausbewohner vorheizen, der Kühlschrank bestellt selbstständig Lebensmittel beim Supermarkt, die Alarmanlage registriert nicht nur, dass ein Fenster aufgebrochen wird, sondern sendet direkt einen Alarm und bewegte Bilder auf das Smartphone des Berechtigten.
Prof. Dr. Lena Rudkowski widmet sich in ihrem aktuellen Beitrag mit dem Titel „Versicherungsrechtliche Probleme des vernetzten Zuhauses („Smart Home“)“ den technischen Neuerungen, die einerseits den Versicherern vielfältige Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Tarifmodelle eröffnen und andererseits Fragen über die Vernetzung eines bereits versicherten Objekts hinsichtlich der Durchführung des – noch nicht auf ein vernetztes Zuhause angelegten – Versicherungsvertrags aufwerfen.

(abgedr. in VersR 2017, 1)