Dr. Jürgen Bürkle über die Neuregelungen zur Abschlussprüfung bei Versicherungsunternehmen aus Sicht des Aufsichtsrats

Mit der Änderung der europäischen Abschlussprüfungsrichtlinie und den neuen europäischen Verordnungsvorgaben für die Abschlussprüfung bei Unternehmen im öffentlichen Interesse wurden eine Reihe wesentlicher Vorschriften in mehreren Regelwerken modifiziert bzw. neu geschaffen. Mit der nationalen Umsetzung bzw. der direkten Geltung dieser europäischen Direktiven wirken sich diese Vorschriften wesentlich auf die Tätigkeit der Aufsichtsräte in Versicherungsunternehmen aus. Der Aufsatz von Dr. Jürgen Bürkle gibt einen Überblick über die Neuerungen vor allem aus der Perspektive des Aufsichtsrats und behandelt dabei zugleich wesentliche versicherungsspezifische Aspekte.

(abgedr. in VersR 2016, 1145)