Erst seit Umsetzung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (VermRL) unterliegen Versicherungsvermittler in Deutschland einer stärkeren Gewerbeaufsicht. Um eine effektive staatliche Überwachung sicherzustellen, präzisiert die Nachfolgerichtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD), wie die Mitgliedstaaten die harmonisierten Berufsausübungsregeln durchsetzen müssen. Zur Umsetzung der Richtlinie führte der Gesetzgeber neue gewerberechtliche Aufsichts- und Eingriffsinstrumente ein. Mit der Verankerung des Sondervergütungsverbots in § 34d Abs. 1 S. 6 und 7 GewO und § 48b VAG ging er zudem über die europäischen Mindestvorgaben hinaus.
Schon nach Umsetzung der VermRL war die Zuständigkeitsverteilung unübersichtlich, weil die Länder unterschiedlichen Behörden die Vermittleraufsicht anvertraut hatten. Die Umsetzung der IDD hat für noch mehr Unsicherheit gesorgt und lässt Raum für Diskussionen. Dieser Beitrag verfolgt daher das Ziel, nach einem Überblick über die Entwicklung des Rechtsrahmens (II) die Zuständigkeiten de lege lata darzustellen (III). Hiervon ausgehend sollen Schwächen der deutschen Vermittleraufsicht herausgearbeitet und geprüft werden, inwieweit sie den Vorgaben der IDD gerecht wird (IV und V).