Neben sonstigen Voraussetzungen setzt der Anspruch des VN gegen den Rechtsschutzversicherer auf Deckungsschutz voraus, dass die beabsichtigte Interessenwahrnehmung im vereinbarten Umfang enthalten und der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Der Aufsatz untersucht diese zwei Grundvoraussetzungen des Rechtsschutzes anhand von Beispielen aus dem Gebiet des Kapitalanlagerechts.