Wenn darum gestritten wird, ob ein VN berufsunfähig ist, ist der Rechtsstreit regelmäßig für beide Parteien wirtschaftlich bedeutsam und wird deshalb nicht selten hoch streitig geführt. Regelmäßig sind zumindest das Berufsbild des Versicherten und die medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit im Streit. Solche Fälle erfordern meist sehr zeitaufwendige, mehrstufige Beweisaufnahmen. Die Prozessdauer belastet die Parteien erheblich, insbesondere den VN, wenn er auf die Berufsunfähigkeitsleistungen wirtschaftlich angewiesen ist. Der Beitrag erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Beweisaufnahme zum Berufsbild des VN entbehrlich ist, wenn sich der Berufsunfähigkeitsversicherer dazu nur mit Nichtwissen erklärt.