LG Frankfurt/M.: Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die BaFin

Die für Amtshaftungen zuständige 4. Zivilkammer des LG Frankfurt/M. hat in vier Verfahren über Klagen von Anlegern der Wirecard-Aktien gegen die BaFin verhandelt und die Klagen abgewiesen.

Die Kl. hatten sich vor dem sog. Wirecard-Skandal als Aktionäre an der Wirecard-AG beteiligt. Infolge der Insolvenz des Unternehmens im Juni 2020 erlitten sie erhebliche Verluste. Die Kl. haben nun von der BaFin Schadensersatz in unterschiedlicher Höhe von rd. 3000 € bis rd. 60.000 € verlangt. Sie sind der Meinung, die bekl. BaFin habe die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Hinweisen auf Gesetzesverstöße der Wirecard AG sei die Behörde nicht ausreichend nachgegangen.

Die Richter der Amtshaftungskammer des LG haben in der Verhandlung ausgeführt, dass Schadensersatzsprüche von Anlegern gegen die BaFin im Wirecard-Skandal nicht bestehen. Nach den ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften nehme die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger. „Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der BaFin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz“, erklärte der Vorsitzende. Weiterlesen…

OLG Celle: Betriebsschließungsversicherungen greifen allenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem das Corona-Virus im Infektionsschutzgesetz aufgeführt wurde

– OLG Celle differenziert Rechtsprechung zu Versicherungsverträgen, die auf das Infektionsschutzgesetz verweisen –  

Der für Rechtsstreitigkeiten über Versicherungsverhältnisse zuständige 8. Zivilsenat des OLG Celle hat seine Rechtsprechung zu Betriebsschließungsversicherungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fortgeführt . Unter anderem am 1.7.2021 hatte er entschieden, dass solche Versicherungen keinen Schutz bieten, wenn Betriebsschließungen nur im Zusammenhang mit abschließend aufgezählten Krankheitserregern versichert sind, das Corona-Virus in dieser Aufzählung aber nicht enthalten ist (vgl. Pressemitteilung vom 9.7.2021).

Was gilt aber, wenn die Versicherungsbedingungen selbst keine solche ausdrückliche Aufzählung enthalten? Sind sie so formuliert, dass Versicherungsschutz gewährt wird, „wenn die zuständige Behörde aufgrund einer im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheit (…) den versicherten Betrieb (…) ganz oder teilweise schließt“, so liegt hierin nach dem aktuellen Urteil des Senats eine sog. dynamische Verweisung. Es sind dann alle behördlich angeordneten Betriebsschließungen versichert, die zum Schutz vor denjenigen Krankheiten oder Krankheitserregern erfolgen, die zum Zeitpunkt der Anordnung in dem Infektionsschutzgesetz ausdrücklich genannt sind.

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BGH: Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat über einen Fall entschieden, in dem der VN erhöhte Krankenversicherungsbeiträge zurückverlangte, die er seit dem Jahr 2008 aufgrund seiner Ansicht nach unwirksamer Prämienanpassungen gezahlt hatte. Der Senat hat in diesem Fall einen möglichen Anspruch auf Rückzahlung der bis zum 31.12.2014 gezahlten Erhöhungsbeträge als verjährt angesehen.

Der Kl. wandte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Jahren 2008, 2009, 2013 und 2016, die sein privater Krankenversicherer vorgenommen hatte. Der Kl. ist der Auffassung, dass die Beitragserhöhungen wegen unzureichender Begründungen im Sinne des § 203 Abs. 5 VVG unwirksam seien; er forderte mit seiner im Jahr 2018 erhobenen Klage zuletzt u.a. die Rückzahlung der auf die Beitragserhöhungen vom 1.7.2008 bis zum 31.12.2017 gezahlten Prämienanteile.

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OLG Frankfurt: D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst auch vorläufige Deckung für PR-Kosten

Die D&O-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst bei kritischer Medienberichterstattung und aufgrund dessen drohendem karrierebeeinträchtigenden Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten. Dies beinhaltet die Kosten der Beauftragung einer PR-Agentur sowie presserechtlich spezialisierter Rechtsanwälte. Das OLG Frankfurt hat im Eilverfahren die Bekl. insoweit zu vorläufigem Deckungsschutz verurteilt. Weiterlesen…

Nachruf – VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert†

Am 23.7.2021 ist Dr. Christoph Eggert, ehemaliger Vorsitzender Richter des 1. Zivilsenats des OLG Düsseldorf, verstorben. Geboren am 4.10.1943 in Danzig zeigte sich seine Verbundenheit mit dem Rheinland schon früh daran, dass er nicht nur das Abitur, sondern auch beide juristische Staatsexamina in Düsseldorf ablegte. Der richterliche Werdegang von Christoph Eggert begann 1974 am LG Köln und setzte sich ab 1990 am OLG Düsseldorf fort. Dort wurde er am 1.12.1999 zum Vorsitzenden Richter des für Verkehrsunfälle zuständigen 1. Zivilsenats ernannt – eine Stellung, die er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Oktober 2008 innehatte.

Während der Zeit als Vorsitzender des 1. Zivilsenats des OLG Düsseldorf hat Christoph Eggert die Rechtsprechung seines Senats zum Verkehrsunfallrecht maßgeblich geprägt. Darüber hinaus ist er durch zahlreiche Publikationen hervorgetreten, die dem Autokauf sowie dem Ersatz des Sach- und Personenschadens bei Verkehrsunfällen gewidmet sind. Besonders hervorzuheben ist sein zusammen mit Dr. Kurt Reinking verfasstes Buch „Der Autokauf“, dessen erste Auflage 1979 veröffentlicht wurde. Der „Reinking/Eggert“ liegt heute in der 14. Auflage 2020 vor und hat sich zu einem wirklichen Standardwerk entwickelt, das für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Hinzu kommen verschiedene weitere Veröffentlichungen – auch in der VersR. Weiterlesen…