Versicherungsvertragsrecht
Rechtsschutzversicherung
Kein Straf-Rechtsschutz bei Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB
ARB 2000 § 2 Buchst. i; StGB §§ 224, 229
1. Nach § 2 Buchst. i ARB 2000 (Straf-Rechtsschutz) hängt der Deckungsanspruch allein von der Erhebung des Vorwurfs eines von der Regelung erfassten Vergehens ab; unerheblich ist, ob die rechtliche Bewertung der Tatsachen durch die den Vorwurf erhebenden Strafverfolgungsbehörden als Erfüllung eines bestimmten Straftatbestands zutrifft.
2. Die Verteidigung gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB ist nach § 2 Buchst. i bb ARB 2000 nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Die gefährliche Körperverletzung ist im Sinne dieser AVB-Bestimmung kein Vergehen, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist.
BGH, Beschluss vom 14. 12. 2016 (IV ZR 497/15, LG Köln)
Anmerkung der Redaktion: Nach diesem Hinweisbeschluss hat der Kl. die Revision zurückgenommen.
(abgedr. in VersR 2017, 348)