Mit dem Begriff „Rentenkürzungsschaden“ bezeichnet nunmehr auch das BSG nach dem BGH gleichermaßen die wirtschaftliche Einbuße, welche der Geschädigte eines fremdverursachten Schadensfalls aufgrund der schadensfallbedingten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erleiden kann.
Die Entscheidungen von BSG und BGH klären bei dieser erst in letzter Zeit gesehenen Schadensposition wichtige Fragen, wer in dem zugrunde liegenden Mehr-Personen-Verhältnis für einen entsprechenden Ausgleich beim Geschädigten zu sorgen hat. Alle Probleme sind damit aber noch nicht geklärt. Der aktuelle Aufsatz von Dr. Timo Car stellt das Problem, die nunmehr gesicherte Rechtslage sowie die noch offenen Fragestellungen dar.