EuGH bestätigt Kartellgeldbuße von 61,44 Mio. Euro gegen Toshiba

Mit Entscheidung vom 24.1.2007 verhängte die Kommission gegen 20 europäische und japanische Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 750,71 Mio. Euro wegen ihrer Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für gasisolierte Schaltanlagen (GIS) zwischen 1988 und 2004. Die am Kartell beteiligten Unternehmen schlossen eine Vereinbarung über die weltweite Koordinierung ihrer Geschäftstätigkeit und führten eine Kontingentregelung zur Festlegung der Marktanteile ein, die jede Gruppe unter ihren Mitgliedern aufteilen konnte. Die Kommission warf den am Kartell Beteiligten ferner vor, eine nicht schriftlich festgehaltene parallele Übereinkunft getroffen zu haben, um den europäischen Markt den europäischen Unternehmen und den japanischen Markt den japanischen Unternehmen vorzubehalten.

Die gegen Toshiba und Mitsubishi Electric verhängten Geldbußen beliefen sich auf 86,25 Mio. Euro bzw. 113,92 Mio. Euro. Hinzu kam eine weitere Geldbuße in Höhe von 4,65 Mio. Euro, die von den beiden japanischen Gesellschaften gesamtschuldnerisch zu zahlen war. Dieser Betrag bezieht sich auf die Zuwiderhandlung von TM T & D Corp., einer zu gleichen Anteilen von Toshiba und Mitsubishi gehaltenen Gesellschaft, durch die Toshiba zwischen Oktober 2002 und April 2005 ihre Tätigkeiten im Bereich der GIS ausgeübt hatte.
Mit Urteilen vom 12.7.2011 hob das EuG die gegen Toshiba und Mitsubishi verhängten Geldbußen auf, da die Kommission seiner Ansicht nach bei der Berechnung dieser Geldbußen den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt hatte. Dagegen bestätigte das Gericht, dass Toshiba und Mitsubishi am Kartell beteiligt waren. Mit Urteil vom 19. Dezember 2013 bestätigte der Gerichtshof die Urteile des Gerichts.
Die Kommission berechnete in der Folge die gegen Toshiba und Mitsubishi verhängten Geldbußen neu und setzte sie auf 56,79 Mio. Euro und 74,82 Mio. Euro fest. Hinzu kommt der von den beiden Gesellschaften gesamtschuldnerisch zu zahlende Betrag, den die Kommission erneut auf 4,65 Mio. Euro festgesetzt hat.
Mit Urteilen vom 19.1.2016 bestätigte das Gericht diese neuen Geldbußen, indem es die von Toshiba und Mitsubishi gegen den neuen Beschluss der Kommission erhobenen Klagen
abwies. Da Mitsubishi gegen das Urteil des Gerichts vom 19. Januar 2016 kein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt hat, ist die gegen Mitsubishi verhängte Geldbuße (79,47 Mio. Euro – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Toshiba zu zahlen) endgültig geworden. Dagegen hat Toshiba gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel eingelegt und die Aufhebung dieses Urteils beantragt. In seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof das Rechtsmittel von Toshiba zurück. Damit wird auch die von der Kommission gegen
Toshiba verhängte Geldbuße (61,44 Mio. Euro – davon 4,65 Mio. Euro als Gesamtschuldner mit Mitsubishi zu zahlen) endgültig.
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht zu Recht entschieden, dass die Verteidigungsrechte von Toshiba nicht verletzt wurden, obwohl die Kommission ihr vor der zweiten Berechnung der Geldbußen keine erneute Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt hat. Was die Bestimmung der Höhe der Geldbuße betrifft, so stellt die Tatsache, dass Toshiba
im Jahr 2003 keinen eigenen Umsatz im Bereich der GIS erzielt hat, einen Gesichtspunkt dar, der ihre Situation objektiv von der der anderen am Kartell beteiligten Unternehmen, insbesondere der europäischen Unternehmen, unterscheidet. Toshiba kann daher in dieser Hinsicht nicht mit Erfolg einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz geltend machen.
Schließlich bestätigt der Gerichtshof, dass Toshiba der Kommission nicht vorwerfen kann, dass sie ihre Geldbuße nicht herabgesetzt hat, obwohl sie nicht am Abkommen der europäischen Herstellergruppe beteiligt war. Das Gericht hat nämlich zutreffend befunden, dass der Umstand, dass Toshiba sich nicht an diesem europäischen Abkommen beteiligt hat, eine bloße Folge ihrer Beteiligung an der parallelen Übereinkunft ist und somit nicht bedeutet, dass ihr Verhalten weniger schwerwiegend war als das der europäischen Hersteller.