Karlsruher Forum: „Verantwortlichkeit im Zeichen digitaler Techniken“

„Verantwortlichkeit im Zeichen digitaler Techniken“ war das Thema des Karlsruher Forums 2020. Die hochaktuellen und wegweisenden Referate sind nun in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) vom 15. 6. 2020 zusammen mit einem umfassenden Diskussionsbericht verfügbar.

Professor Dr. Gerhard Wagner, Humboldt-Universität zu Berlin, widmet sich den haftungsrechtlichen Grundfragen. Eine Aufwertung von Robotern zu Rechts- oder Haftungssubjekten lehnt er ebenso ab wie eine Verschärfung der Nutzerhaftung durch Einführung einer Gefährdungshaftung der Betreiber digitaler Produkte. Das geltende Recht der Verschuldenshaftung sei durch systembezogene Standards und durch eine Erfassung digitaler Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen fortzuentwickeln. Für das zukünftige Recht erwägt er eine Stärkung der Herstellerverantwortung für digitale Produkte durch Umstellung auf eine fehlerunabhängige Gefährdungshaftung oder durch Umkehr der Beweislast für Produktfehler.

Prof. Dr. Robert Koch, Universität Hamburg, widmet sich schwerpunktmäßig den versicherungsrechtlichen Implikationen digitaler Techniken. Die mit der Einführung autonomer Systeme einhergehende graduelle Verschiebung der Haftung auf den Hersteller solcher Systeme stellt die Versicherungswirtschaft vor große Herausforderungen, für die  Lösungswege aufgezeigt werden. Koch plädiert insbesondere für die Einführung einer Gefährdungshaftung für den Halter des Roboters und die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung mit Direktanspruch nach dem Vorbild der Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit Blick auf Versicherungskonzepte für die Sharing Economy, der gemeinschaftlichen Nutzung von Gütern durch das Teilen, Leihen, Mieten, plädiert er dafür, den Dualismus in der allgemeinen Haftpflichtversicherung zwischen privater und betrieblicher/beruflicher Nutzung zu lockern und beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Mietsachschäden und wegen des Abhandenkommens der Mietsache in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen.