BGH: Anspruch des Reisenden auf Erstattung des Reisepreises bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall während des Transfers zum Hotel

Haftungsrecht
Reiseveranstalterhaftung
Anspruch des Reisenden auf Erstattung des Reisepreises bei Verletzung durch einen Verkehrsunfall während des Transfers zum Hotel
BGB §§ 651 c Abs. 1, 651 d Abs. 1
* 1. Der Reiseveranstalter trägt das Risiko, den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten, auch dann, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können. *
* 2. Die Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall während des Transfers vom Flughafen zum Hotel begründet einen Reisemangel, auch wenn den Reiseveranstalter kein Verschulden an dem Unfall trifft. Wird der Reisende hierdurch so schwer verletzt, dass er keine weiteren Reiseleistungen in Anspruch nehmen kann, verliert der Reiseveranstalter regelmäßig den gesamten Anspruch auf den Reisepreis. *
BGH, Urteil vom 6. 12. 2016 (X ZR 117/15, LG Düsseldorf)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1284)