LG Kleve: Berufsunfähigkeit einer Auszubildenden zur Mechatronikerin

Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit einer Auszubildenden zur Mechatronikerin
VVG § 172
* Das Berufsbild eines Auszubildenden entspricht grundsätzlich den Vorgaben der für diesen Lehrberuf gültigen Ausbildungsordnung. Es besteht nämlich ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die konkrete Ausgestaltung der Lehre im Ausbildungsbetrieb nicht hinter den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung zurückbleibt. *
LG Kleve, Urteil vom 14. 6. 2018 (6 O 90/14)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 279)