OLG Düsseldorf: Kein Versicherungsschutz für Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz von Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Versicherungsvertragsrecht

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Kein Versicherungsschutz für Anspruch der Gesellschaft auf Ersatz von Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64; InsO § 15 a Abs. 1

1. Hinsichtlich der zum Schadensersatzanspruch führenden Pflichtverletzung besteht im Deckungsprozess Bindungswirkung an das Haftpflichturteil und die dort getroffenen Feststellungen. Der Haftpflichtversicherer kann sich daher zur Begründung eines Ausschlusstatbestands nicht auf eine andere als die im Haftpflichtprozess festgestellte Pflichtverletzung berufen.

2. § 64 GmbHG ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. ein Ersatzanspruch eigener Art. Es handelt sich nicht um einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch, der unter den D&O-Versicherungsschutz für Schadensersatz fällt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2018 (I-4 U 93/16)

– nicht rechtskräftig –

Anmerkung der Redaktion: Vgl. hierzu den Aufsatz von Fiedler VersR 2018, 1298.

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2018, 1314)