Vertriebsrecht
Versicherungsvermittler
Umfang der Beratungspflicht beim Vertrieb fondsgebundener Rentenversicherungen
VVG §§ 6, 61; BGB §§ 249, 280
1. Bei der Beratung über eine fondsgebundene Rentenversicherung gelten die Aufklärungsanforderungen für Anlagegeschäfte, denn
diese stellt sich bei wirtschaftlicher und lebensnaher Betrachtung als Anlagegeschäft dar (§§ 61 Abs. 1, 6 Abs. 5 VVG). Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des EuGH v. 31.5.2018 (C-542/16, VersR 2019, 165) nicht entgegen.
2. Besteht ein Beratungsanlass für die Risiken, die der Versicherungsinteressent erkennbar absichern will, so ist er darauf hinzuweisen, wenn sich seine gewünschten Ziele mit dem anvisierten Produkt nicht erreichen lassen.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.2019 – I-24 U 1/19
(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2020, 361 [Heft 6])