OLG Köln: Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Ausfall einer Kreuzfahrt

Reisevertrag
Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Ausfall einer Kreuzfahrt
BGB §§ 651 c Abs. 3, 651 f Abs. 2
* Entgegen anderslautender Stimmen in der reiserechtlichen Literatur beläuft sich die Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei völligem Ausfall der Reise (hier: Absage einer Kreuzfahrt zwei Tage vor Reisebeginn) nicht auf den vollen Reisepreis, sondern liegt darunter. *
OLG Köln, Urteil vom 19. 7. 2017 (16 U 31/17)
– nicht rechtskräftig –

(Die vollständige Entscheidung ist in VersR 2018, 623 veröffentlicht)