OLG Köln: Keine Haftung eines Baumarkts für Verletzung eines Kunden beim Herausziehen eines Rasenmähers aus 2 m hohem Regal

Haftungsrecht
Verkehrssicherungspflicht
Keine Haftung eines Baumarkts für Verletzung eines Kunden beim Herausziehen eines Rasenmähers aus 2 m hohem Regal
BGB §§ 311 Abs. 2, 823 Abs. 1
* Kein Schadensersatzanspruch gegen Baumarkt, wenn ein Kunde einen Rasenmäher selbst aus einem Regal aus etwa 2 m Höhe auf seinen Einkaufswagen lädt und sich dabei verletzt. *
OLG Köln, Beschluss vom 19. 10. 2015 (19 U 93/15)

(Das Urteil ist vollständig abgedr. in VersR 2017, 837)