OLG Köln: Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung

Versicherungsvertragsrecht
Krankentagegeldversicherung
Berücksichtigung von Leistungen aus einer „Loss-of-Licence“-Versicherung in der Krankentagegeldversicherung
MBKT 09 §§ 1, 15b Nr. 30
* 1. Zahlt die Krankentagegeldversicherung fortlaufend das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld, ohne die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person in Abrede zu stellen, so sind diese Zahlungen als Anerkenntnis des Versicherungsfalls zu werten. *
* 2. Ein zeitweiliger Rentenbezug wegen vorübergehender Fluguntauglichkeit bei einer sogenannten „Loss-of-Licence“-Versicherung eines Piloten stellt keine Berufsunfähigkeitsversicherung i. S. v. § 15b Nr. 30 MBKT 09 dar. *
* 3. Dies ergibt sich aus der Spezialität dieser Versicherung zur Absicherung eines besonderen Risikos der Berufsgruppe „Pilot“, welches von den übrigen Verdienstausfallversicherungen nicht erfasst ist. *
OLG Köln, Urteil vom 20. 11. 2018 (9 U 32/18)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2019, 411)