OGH: Kostenübernahme für die außergerichtliche Vertretung des VN

Auslandsrecht (Österreich)
Betriebshaftpflichtversicherung
Kostenübernahme für die außergerichtliche Vertretung des VN
VersVG §§ 150 Abs. 1, 154 Abs. 1
* Der vom Haftpflichtversicherer geschuldete Rechtsschutz wird durch Übernahme der für die Verteidigung gegen den Haftpflichtanspruch erforderlichen Kosten gewährt.  Demgemäß sind nur jene außergerichtlichen Vertretungskosten gedeckt, die versicherte Schadensersatzansprüche betreffen. *
OGH, Urteil vom 17. 2. 2016 (7 Ob 224/15 i)

(abgedr. in VersR 2016, 1141)