BGH: Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers über Innenprovisionen bei Vermittlung einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Haftungsrecht
Anlageberaterhaftung
Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers über Innenprovisionen bei Vermittlung einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage
BGB § 675 Abs. 2
* 1. Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung. *
* 2. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, ob die Kapitalanlage mittels eines Prospekts vertrieben wird oder nicht. *
BGH, Urteil vom 23. 6. 2016 (III ZR 308/15, KG)

(abgedr. in VersR 2016, 1446)