OLG Oldenburg: Keine Mithaftung des durch einen fremden Hund geschädigten Hundehalters aufgrund der bloßen Anwesenheit des eigenen Hundes

Haftungsrecht
Tierhalterhaftung
Keine Mithaftung des durch einen fremden Hund geschädigten Hundehalters aufgrund der bloßen Anwesenheit des eigenen Hundes
BGB §§ 254 Abs. 1, 833 S. 1
Der Geschädigte muss sich nicht allein deshalb einen Mithaftungsanteil anrechnen lassen, weil die bloße Anwesenheit eines vom Geschädigten gehaltenen Hundes den Hund des Schädigers zum Angriff veranlasst hat.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. 10. 2015 (5 U 94/15)
Anmerkung der Redaktion: Nach diesem Hinweisbeschluss hat die Bekl. ihre Berufung zurückgenommen. – Vgl. zur Frage der Anrechnung der mitwirkenden Tiergefahr des eigenen Hundes des Geschädigten auch BGH VersR 2016, 1068.

(Die ganze Entscheidung ist abgedr. in VersR 2016, 1576)