Versicherungsvertragsrecht
Krankenversicherung
Rückgriff des Krankenversicherers gegen leistungspflichtigen SVT
VVG § 86; SGB V § 13; SGB VII §§ 26 f.; BGB §§ 677 ff.; BGB § 812
1. Dem privaten Krankenversicherer, der seinem VN für Heilbehandlung aufgrund eines Unfalls Leistungen erbringt, weil der gesetzliche Unfallversicherungsträger (zunächst) seine Leistungspflicht zu Unrecht ablehnt, steht im Wege der nachträglichen Zweck- und Tilgungsbestimmung ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger zu, weil dieser mit der Kostenübernahme ohne Rechtsgrund bereichert ist.
2. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als der Unfallversicherungsträger selbst wegen der durch den Arbeitsunfall verursachten Gesundheitsschäden Heilbehandlungsmaßnahmen nach SGB VII hätte erbringen müssen.
BSG, Urteil vom 3.4.2014 (B 2 U 21/2 R)
(abgedr. in VersR 2015, 479)