LG Hildesheim: Voller Schadensersatz wegen Angriffs von Polizeihund auf Kater

Die 7. Zivilkammer des LG Hildesheim hat mit Urteil vom 10.2.2017 (Az. 7 S 144/16) der Eigentümerin eines Katers Schadensersatz wegen der Verletzung durch einen Polizeihund zugesprochen.

Tatbestand:

Die Kl. ist Eigentümerin des inzwischen betagten, 14 Jahre alten Familienkaters „T.“. Das bekl. Land Niedersachsen ist Halter des polizeilichen Diensthundes „C.“. Mit diesem ging die Ehefrau eines bei der Bekl. tätigen Polizeibeamten im Juni 2015 in der Nähe des Grundstücks der Kl. „Gassi“. Dort witterte der Polizeihund den Kater, überwand die Mauer zum Grundstück und ging zum Angriff über. Durch Bisse erlitt der Kater „T.“ diverse Verletzungen, u.a. eine Rippenfraktur sowie eine Öffnung der Bauchdecke mit Austritt von Darmschlingen. Mehrere Operationen in einer Kleintierklinik wurden erforderlich. Insgesamt liefen Kosten in Höhe von über 4000 Euro auf.

Das bekl. Land zahlte nur rund die Hälfte des Betrags mit dem Argument, die Kosten seien im Hinblick auf Alter und Wert des Katers zu hoch.

Die 7. Zivilkammer des LG Hildesheim hat nun mit Urteil vom 10.2.2017 – wie bereits das AG in erster Instanz – den vollen Schadensersatzbetrag zugesprochen und die Berufung des bekl. Landes zurückgewiesen.

Aus den Gründen:

Im Fall der Verletzung eines Tieres gelte angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20 a GG), dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig seien, wenn sie dessen Wert erheblich überstiegen. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Das Risiko, dass die Behandlungskosten vorab nicht genau zu bestimmen seien, trage überdies der Schädiger.

Die Klägerin müsse sich insbesondere auch kein Mitverschulden entgegenhalten lassen: Kater „T.“ befand sich zum Zeitpunkt des Angriffs nach den Feststellungen der Kammer friedlich und nichts ahnend auf „seinem“ Grundstück und musste mit einen Übergriff durch einen vierbeinigen Bediensteten des Landes nicht rechnen.

LG Hildesheim, Urteil vom 10.2.2017 (7 S 144/16)

(Pressemitteilung des LG Hildesheim vom 10.2.2017)