In zwei Pressemitteilungen vom 29. 11. 2016 weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Folgendes hin:
- Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine „Sicherheitsaufforderungen“ versendet, in denen sie dazu auffordert, ein angeblich neues „SecureTanV3 Verfahren“ zu nutzen. Sie bittet alle Empfänger, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E-Mails zu löschen. In den E-Mails, die fälschlicherweise im Namen der BaFin verschickt werden, wird auf ein Rundschreiben der BaFin („Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“) Bezug genommen. Dieses Rundschreiben steht in keinem Zusammenhang zu der E-Mail. Es ist auch keine Absprache mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) getroffen worden.
Pressemitteilung der BaFin vom 29. 11. 2016
- Die BaFin weist erneut darauf hin, dass sie keine Zahlungsaufforderungen versendet, mit denen Finanztransaktionen ins Ausland veranlasst werden sollen. Sie bittet alle Empfänger, sich umgehend an die Polizei zu wenden. Beim sogenannten CEO-Fraud (zu Deutsch Geschäftsführer- bzw. Vorstandsbetrug) verwenden die Täter die Identität eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds eines Unternehmens, um verfügungsberechtigte Mitarbeiter zu Finanztransaktionen auf ausländische Konten zu verleiten. Um dem Ansinnen Glaubwürdigkeit zu verleihen, fügen die Betrüger häufig gefälschte Zahlungsaufforderungen der BaFin bei.