Peter Hartmann: Drei Hauptmerkmale im neuen Musterfeststellungsverfahren

Das am 1.11.2018 inkraftgetretene Musterfeststellungsverfahren nach §§ 606 ff. ZPO hat laut Medienberichten beim OLG Braunschweig gegen VW zu einem ersten solchen Prozess geführt, dem sich binnen weniger Tage über 300.000 geschädigte Verbraucher als Anmelder angeschlossen haben. Dazu gibt es bereits erste Kommentierungen. Unter den nicht wenigen Hauptaspekten des gewiss nicht ganz unproblematischen neuen Wegs einer halbwegs raschen Klärung der Chancen einer noch wesentlich größeren Zahl von Autobesitzern und anderen, die sich von der Industrie mit „Lügen und Betrügen“ (aus prominentem Mund) behandelt fühlen, gibt der Beitrag an drei wichtigen Punkten einen Erstüberblick.

(Der vollständige Beitrag ist abgedr. in VersR 2019, 528)