BGH: Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Dieselskandal für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung und Anwendung europäischen Rechts

Der u.a. für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat hat entschieden, dass dem Erwerber eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von Europarecht zustehen.

Der Kl. erwarb am 12.9.2014 einen gebrauchten Audi A4 (km-Stand: 11.303 km) zu einem Kaufpreis von 35.440 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet, der eine unzulässige Abschaltvorrichtung enthält. Der Kl. wirft der bekl. Bundesrepublik Deutschland insbesondere vor, das Kraftfahrbundesamt habe für den hier in Rede stehenden Fahrzeugtyp eine fehlerhafte Typgenehmigung erteilt und Art. 46 der Richtlinie 46/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.9.2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kfz und Kfz-Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Richtlinie 2007/46/EG) unzureichend umgesetzt und kein ausreichendes Sanktionssystem erlassen zu haben. Durch diese Pflichtverletzungen sei er zum Abschluss des Kaufvertrags gebracht worden, den er sonst nicht geschlossen hätte. Die Bekl. sei ihm daher zum Schadensersatz verpflichtet. Weiterlesen…

BGH: Zur Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten bei Diesel-Fällen

Die Kl. erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Die Bekl. ist Herstellerin des Fahrzeugs, das mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5, ausgestattet ist. Dieser Motor hatte eine Steuerungssoftware, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befand. Im Prüfstandsbetrieb führte die Software zu einer erhöhten Abgasrückführung im Vergleich zum Normalbetrieb, wodurch die Grenzwerte für Stickoxidemissionen der Abgasnorm Euro 5 auf dem Prüfstand eingehalten werden konnten.

Zwischen den Parteien war zuletzt im Wesentlichen noch die Ersatzfähigkeit der Finanzierungskosten im Streit, die der Kl. i.H.v. 3.275,55 € für Darlehenszinsen und eine Kreditausfallversicherung entstanden sind. Weiterlesen…

OLG Naumburg: Abgasskandal: Der 7. Zivilsenat billigt dem Käufer eines Gebrauchtwagens Schadenersatz gegenüber VW zu

Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines gebrauchten VW Tiguan TDI, der vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist, zum Schadensersatz in Form des Ersatzes des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung gegen die Übereignung und Herausgabe des Gebrauchtwagens verpflichtet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des 7. Zivilsenats vom 27.9.2019. Weiterlesen…

OLG Köln: Abgasskandal – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Mit Beschluss vom 3.1.2019 hat der 18. Zivilsenat des OLG Köln die Berufung der Volkswagen AG gegen ein dahin gehendes Urteil des LG Köln als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Weiterlesen…

OLG Köln: Abgasskandal – Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat. Weiterlesen…