Amtsgericht Nürnberg: Eltern haften für ihre Kinder – auch bei der Nutzung des Internets
Das AG Nürnberg hat entschieden, dass der Anschlussinhaber (Eltern) nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind.