LG Düsseldorf: Unzulässige Abschaltvorrichtung bei VW-Diesel wegen sogenannten „Thermofensters“

Mit Urteil vom 31.7.2019 hat die 7. Zivilkammer des LG Düsseldorf (7 O 166/18) die Volkswagen AG dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) für den von ihm erworbenen VW des Typs Tiguan 2.0 TDI zu erstatten und das Fahrzeug zurück zu nehmen. Weiterlesen…