Bindende Adhäsion?

Bindungswirkung des Adhäsionsverfahrens für den Deckungsprozess

Ist eine „bindende Adhäsion“ ein Pleonasmus? Oder eine adhäsive Haftung? Keineswegs, wenn man sich wie das OLG Karlsruhe mit der interessanten Frage befasst, ob ein Haftungsurteil in einem strafprozessualen Adhäsionsverfahren die gleiche Bindungswirkung entfaltet wie das Urteil in einem Haftpflichtprozess (OLG Karlsruhe, VersR 2020, 472). Zugrunde gelegen hatte ein – typischer? – Streit zwischen einem Rad- und einem Pkw-Fahrer. Der Pkw-Fahrer war der Meinung, der Radler habe ihm die Vorfahrt genommen und stellte ihn deswegen mit heruntergedrehter Seitenscheibe zur Rede. Das Gegenargument des Radfahrers war ein Fausthieb gegen den Pkw. Das verursachte eine Beule. Diese wiederum weckte in dem Autofahrer den Wunsch auf Feststellung der Radler – Personalien, aber das wollte jener nicht und setzte seine Fahrt fort. Daraufhin überholte der Pkw-Fahrer den Radfahrer, hielt sein Fahrzeug an und stieg aus. An dem sich anbahnenden Gespräch zeigte der Radler aber kein Interesse, was den mittlerweile zum Fußgänger mutierten Pkw-Fahrer veranlasste, den Lenker des Rades und den Arm des Radfahrers zu ergreifen. Alle stürzten dann zu Boden, wobei der Radfahrer seine Schuhe zunächst nicht aus den sog. Klick-Pedalen lösen konnte. Weiterlesen…

Lothar Jaeger: Die Schmerzensgeldklage im Adhäsionsverfahren – ist schnelles Recht auch gutes Recht?

Das Adhäsionsverfahren gibt dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, seine zivilrechtlichen vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Täter schon im Strafverfahren geltend zu machen (§ 403 ff. StPO). Der Adhäsionsprozess beruht auf dem Gedanken des Sachzusammenhangs. Der Sinn der Verbindung von Straf- und Zivilklage liegt darin, dem durch eine Straftat Verletzten möglichst schnell und einfach zu seinem Recht zu verhelfen. Zudem sollen aus Gründen der Prozessökonomie nicht verschiedene Gerichte in derselben Sache tätig werden und zu einander widersprechenden Ergebnissen gelangen. Weiterlesen…