AG München: Kein Anspruch auf Ersatz des beim Wegschieben eines die Garagenzufahrt versperrenden Wagens eventuell entstandenen Schadens

Das AG München wies eine Klage auf Ersatz des Schadens ab, der eventuell beim Wegschieben eines die eigene Garagenzufahrt versperrenden Wagens fahrlässig verursacht worden ist. Der Kläger fuhr am 11.12.2017 am frühen Abend mit einem älteren automatikgetriebenen VW-Sharan samt Anhänger zur Corneliusstraße in München, um dort einen Schrank abzuholen, den er über ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte. Da unklar war, ob er das Fahrzeuggespann im Hof wenden konnte, hielt er zunächst in der Einfahrt, einer Feuerwehrzufahrtszone, in der absolutes Halteverbot galt. Das Auto samt Anhänger versperrte auch vollständig die Zufahrt zum Hof. Der Kläger verließ dann zusammen mit seinem Helfer das Auto, um den Verkäufer des Schrankes zu treffen. Seine siebenjährige Tochter blieb allein im Auto zurück. Weiterlesen…

AG München: Bei vom Mieter nur fahrlässig verursachtem Brandschaden muss der Vermieter seinen Wohngebäudeversicherer in Anspruch nehmen

Der Vermieter hat sich bei der Regulierung eines durch den Mieter nur fahrlässig verursachten Brandschadens allein an seinen Wohngebäudeversicherer zu halten, der den Mieter auch nicht in Regress nehmen kann. Das AG München wies am 17.5.2018 die Klage eines Vermieters auf Erstattung von Brandsanierungskosten in Höhe von 13.073,12 Euro ab. Weiterlesen…

AG München: Unfallverursacher trägt Werkstattrisiko

Das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen bleibt beim Schadensersatzpflichtigen. Das AG München verurteilte den Kfz-Versicherer des alleinschuldigen Unfallverursachers zur Zahlung weiterer 428,46 Euro zuzüglich vorgerichtlicher Auslagen und Zinsen Zug um Zug gegen die Abtretung möglicher Ansprüche des Kl. gegenüber der Werkstatt aufgrund unrichtiger Rechnungsstellung. Weiterlesen…

AG München: Kinderkratzer am Auto – keiner zahlt

Kinder haften nicht für Beschädigungen an geparkten Fahrzeugen, wenn der Schaden bei altersgemäß falscher Einschätzung der im Verkehr bestehenden Gefahren zugefügt wurde.

Das AG München wies die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 1468,34 Euro wegen eines Kratzers ab, den ein siebenjähriger Schüler mit dem blanken Ende eines Kickboardlenkers am geparkten Pkw des Kl. verursacht hatte. Der Kl. trägt vor, dass sich bald nach dem Schadensereignis der Stiefvater des Jungen bei ihm gemeldet und für den gerade verursachten Schaden entschuldigt habe. Weiterlesen…

AG München: Grässliche Karibikreise

Die von der Kl. vorgetragenen Mängel ihrer Karibikreise rechtfertigten allenfalls den bereits vorgerichtlich erstatteten Minderungsbetrag von 986 Euro, nicht aber eine weitere Erstattung des Reisepreises oder gar die Zahlung der Kosten für einen kurzfristig vorgenommenen Hotelwechsel.

Das AG München wies am 7.11.2017 die Klage auf Erstattung über den von der Bekl. anerkannten oder bereits bezahlten Betrag von 986 Euro hinausgehender weiterer 3781,84 Euro ab.

Tatbestand:

Die 53-jährige Kl. aus K. buchte für sich, ihren 55-jährigen Ehemann und ihren 17-jährigen Sohn bei der Bekl. eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik vom 26. – 9. 11. 2016 zu einem Gesamtreisepreis von 3786 Euro. Die Unterbringung erfolgte in einer Drei-Sterne-Anlage mit All-Inclusive-Verpflegung. Weiterlesen…