AG München: Kein Anspruch auf Ersatz des beim Wegschieben eines die Garagenzufahrt versperrenden Wagens eventuell entstandenen Schadens
Das AG München wies eine Klage auf Ersatz des Schadens ab, der eventuell beim Wegschieben eines die eigene Garagenzufahrt versperrenden Wagens fahrlässig verursacht worden ist. Der Kläger fuhr am 11.12.2017 am frühen Abend mit einem älteren automatikgetriebenen VW-Sharan samt Anhänger zur Corneliusstraße in München, um dort einen Schrank abzuholen, den er über ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte. Da unklar war, ob er das Fahrzeuggespann im Hof wenden konnte, hielt er zunächst in der Einfahrt, einer Feuerwehrzufahrtszone, in der absolutes Halteverbot galt. Das Auto samt Anhänger versperrte auch vollständig die Zufahrt zum Hof. Der Kläger verließ dann zusammen mit seinem Helfer das Auto, um den Verkäufer des Schrankes zu treffen. Seine siebenjährige Tochter blieb allein im Auto zurück. Weiterlesen…