AG Nürnberg: Lieber auf die nächste U-Bahn warten

Das AG Nürnberg erachtet die akustischen und optischen Warnsignale, welche vor dem Schließen von U-Bahntüren der Nürnberger U-Bahn zu hören und zu sehen sind, für ausreichend.

Tatbestand:

Der Kl. wollte im Juni 2016 in einen U-Bahn-Zug an der U-Bahnhaltestelle „Plärrer“ in Nürnberg einsteigen. Dabei wurde er zwischen den sich schließenden Türen eingeklemmt, wodurch er seiner Behauptung nach einen Rippenbruch erlitt. Er ist der Auffassung, der Fahrer der U-Bahn hätte darauf achten müssen, dass die Türen nicht geschlossen werden. Ferner hätte die Lichtschranke so eingestellt sein müssen, dass ein Einklemmen eines Fahrgastes nicht möglich ist. Die beklagte Verkehrs-AG wendet hingegen ein, dass der Kl. trotz eines Signaltons und blinkender roter Warnlampe in die U-Bahn eingestiegen sei. Der Kl. hat die Verkehrs-AG bei dem AG Nürnberg auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes verklagt, das seiner Ansicht nach mindestens 1500 Euro betragen sollte. Weiterlesen…

Amtsgericht Nürnberg: Eltern haften für ihre Kinder – auch bei der Nutzung des Internets

Das AG Nürnberg hat entschieden, dass der Anschlussinhaber (Eltern) nach einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind.

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