OLG Koblenz: Verlust des Kaskoversicherungsschutzes bei Verlassen der Unfallstelle?

Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden und dies zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss. Hierauf hat der 12. Zivilsenat des OLG Koblenz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hingewiesen. Weiterlesen…

OLG Zweibrücken: Unfall im Sinn der AKB bei Abreißen eines Rades an Streuwagen

Kfz-Kaskoversicherung
Unfall im Sinne der AKB bei Abreißen eines Rades an landwirtschaftlichem Streuwagen beim Überfahren eines Geländeabsatzes
AKB Nr. A.2.1.1, A.2.1.2, A.2.3.2
1. Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden ist die Art des Risikos, das sich im Schaden konkret realisiert. Verwirklicht sich ein außergewöhnliches Risiko im Schaden, liegt ein Unfall vor. Realisiert sich demgegenüber ein „normales“, objektiv vorhersehbares und damit typischerweise in die betriebliche Kostenkalkulation eingestelltes Risiko, ist von einem nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckten Betriebsschaden auszugehen.
2. Reißt ein Rad eines landwirtschaftlichen Streuwagens beim Überfahren eines ca. 30–40 cm hohen Geländeabsatzes ab, stellt dies die Verwirklichung eines außergewöhnlichen Risikos und damit einen Unfall dar.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 31. 10. 2018 (1 U 93/17)

(Das vollständige Urteil ist abgedr. in VersR 2019, 218)

OLG Hamm: Nordschleifenunfall ohne Schutz einer Vollkaskoversicherung

Schließen die Versicherungsbedingungen eines Kfz-Versicherers den Versicherungsschutz für ʺTouristenfahrten auf offiziellen Rennsteckenʺ aus, hat ein VN, der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines sogenannten Freien Fahrens auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer. Das hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm am 8.3.2017 beschlossen und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Hagen bestätigt. Weiterlesen…

Rezension: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
Kommentar

Von Wolfgang Halm, Andrea Kreuter und Hans-Josef Schwab
(Luchterhand Verlag, Köln, 2. Aufl. 2015, LXI und 2208 S., ISBN: 978-3-472-08408-2, 139 Euro)
I. Die Kraftfahrtversicherung ist einer der wichtigsten Versicherungszweige. Eine detaillierte gesetzliche Regelung fehlt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich im Wesentlichen aus den allgemeinen Bestimmungen des VVG, den Sonderregeln des VVG zur Pflichthaftpflichtversicherung sowie dem PflVG und der KfzPflVV. Weiterlesen…