Bundesrat billigt Arzneimittelreform

Der Bundesrat hat am 16. 12. 2016 die umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt, die neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vorsieht, Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen.

Vorabeinwilligung erforderlich

Sogenannte gruppennützige Studien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen – also zum Beispiel Demenzkranken – sind künftig unter bestimmten Bedingungen erlaubt, auch wenn sie den Betroffenen selbst keine Vorteile bringen. Voraussetzung ist eine Vorabeinwilligung der späteren Probandinnen und Probanden sowie eine verpflichtende ärztliche Beratung im Vorfeld.

Umsetzung von EU-Recht

Die Reform setzt eine EU-Verordnung um, die diese Form der gruppennützigen Forschung grundsätzlich erlaubt. Allerdings bleibt es den EU-Staaten vorbehalten, auf nationaler Ebene strengere Regeln zu beschließen. Die nun vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Erlaubnis mit Vorabverfügung ist ein Kompromiss zwischen dem bisher in Deutschland geltenden Verbot und der liberaleren Regelung der EU.

Bislang sind klinische Prüfungen in Deutschland grundsätzlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. So müssen Ethikkommissionen über jede Studie befinden. Mit dem neuen Gesetz werden die Ethikkommissionen künftig nicht mehr die letzte Entscheidungsbefugnis in dieser Sache haben, sondern von einer Bundesoberbehörde überstimmt werden können.

Kontroverse Debatten

Die Reform hatte im Vorfeld heftigen Widerspruch bei Ethikern, Kirchen und Behindertenverbänden ausgelöst, vor allem wegen der Studien an Demenzkranken. Auch der Bundesrat hatte im April 2016 eine ausführliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschiedet. Im Bundestag war das Vorhaben so umstritten, dass er es vor der Sommerpause mehrfach kurzfristig wieder von der Tagesordnung nahm. Bei der abschließenden 3. Lesung war der Fraktionszwang aufgehoben. Das Parlament beschloss schließlich umfangreiche Änderungen am Regierungsentwurf, die nun auch die Billigung der Länder fanden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Pressemitteilung des Bundesrates vom 16. 12. 2016

Rezension: Die Versicherung klinischer Arzneimittel- und Medizinprodukteprüfungen

Die im Wintersemester 2014/2015 als Dissertation angenommene, in der hier besprochenen Fassung mit einem Vorwort vom März 2015 veröffentlichte Arbeit von Christoph Maaßen betrifft im Wesentlichen (ab S. 85 ff.) die nach dem AMG und dem MPG vorgeschriebenen Probandenversicherungen. Der Verfasser geht bei der Darstellung der von ihm berücksichtigten Rechtsvorschriften in zeitlicher Reihenfolge – abgesehen von am Rande liegenden Normen – zuletzt auf die Richtlinie 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 4. 2001 ein. Er befasst sich in seinen wissenschaftlichen Betrachtungen also nicht mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der genannten Richtlinie 2001/20/EG. Weiterlesen…

Sächsische Landesapothekerkammer warnt vor Medikamenten im Straßenverkehr

Die Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) hat auf die Gefahren der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Arzneimitteln hingewiesen. In einer Pressemitteilung vom 24. 10. 2016 wird der Vizepräsident der SLAK, Göran Donner, zitiert: „Nicht nur Alkohol und Drogen, auch Medikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen: etwa drei bis zehn Prozent aller Verkehrsunfälle sind ganz oder teilweise auf Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurückzuführen.“ Weiterlesen…

Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Hochwertige, innovative und finanzierbare Arzneimittelversorgung auch für die Zukunft sichern“

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu:“Die Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie auch in Zukunft mit hochwertigen und innovativen Arzneimitteln versorgt werden. Zugleich müssen wir die langfristige Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens im Blick haben. Um unsere gute Arzneimittelversorgung zu sichern und weiterzuentwickeln, haben wir ein ausgewogenes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Mit der Einführung einer Umsatzschwelle sorgen wir dafür, dass die Patienten weiterhin möglichst schnell mit neuen Arzneimitteln versorgt werden, die Ausgaben für besonders hochpreisige neue Arzneimittel aber begrenzt sind. Wir stärken die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken sowie die Qualität und Sicherheit bei der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung. Leitschnur für den Gesetzentwurf ist der Nutzen für die Patientinnen und Patienten.“

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