BGH: Zur Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

Der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011 verstarb er. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod mittels einer PEG-Magensonde künstlich ernährt. Er stand unter Betreuung eines Rechtsanwalts. Der Beklagte, ein niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin, betreute den Patienten hausärztlich. Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet. Sein Wille hinsichtlich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen ließ sich auch nicht anderweitig feststellen. Es war damit nicht über die Fallgestaltung zu entscheiden, dass die künstliche Ernährung gegen den Willen des Betroffenen erfolgte. Weiterlesen…

BGH entscheidet über Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf (Verfahren VI ZR 495/16):

Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine formal wie inhaltlich ungenügende Aufklärung geltend. Weiterlesen…

OLG Frankfurt/M.: Schutzzweck der ärztlichen Aufklärungspflichten bei Brustimplantation umfasst nicht Risiken der späteren Explantation

Über das Risiko einer Ruptur (Riss) eines Brustimplantats bei einer Schönheitsoperation ist „schonungslos“ aufzuklären. In den Schutzzweck-Zusammenhang der Aufklärung fällt jedoch nicht das Risiko, dass ein Brustimplantat bei seiner Explantation beschädigt wird. Allein dem Eingriff immanente Gefahren sind dem Schutzzweck der Aufklärung zuzurechnen, stellte das OLG Frankfurt/M. fest. Weiterlesen…

OLG Hamm: Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung

Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen. Das hat der 26. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des LG Siegen bestätigt. Weiterlesen…

Martin Wittke, Haftungsfall Nierenlebendspende

Noch immer besteht die weit verbreitete Annahme, eine Nierenlebendspende könne – abgesehen von den mit jedem operativen Eingriff einhergehenden Gefahren – für den Spender folgen- und risikolos durchgeführt werden. So wirbt das Ärzte­blatt mit dem Slogan, dass Nierenlebendspender länger leben als der Durchschnitt der Allgemeinbevölkerung. Auch eine große Zahl von Transplantationszentren weist auf die möglichen negativen Folgen einer Organentnahme für die Spender nur unzulänglich hin. Dieser Verharmlosungseuphorie haben die Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm sowie des LG Düsseldorf ein Ende bereitet. Weiterlesen…