EuGH: Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstößt nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

Die TUI AG, eine deutsche AG, steht an der Spitze des weltweit tätigen Touristikkonzerns TUI. Der Konzern beschäftigt in Deutschland über 10.000 Personen und in den übrigen Mitgliedstaaten der Union fast 40.000 Personen. Weiterlesen…

Dr. Hans-Gerd Hersch zu den neuen Anforderungen an die Aufsichtsräte von Versicherungsunternehmen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz

Am 17. 6. 2016 ist das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in Kraft getreten. Grundlage und Anlass der durch das AReG bewirkten Änderungen in verschiedenen Bundesgesetzen sind die geänderte europäische Abschlussprüfungsrichtlinie (im Folgenden: AP-Richtlinie) sowie die Public-Interest-Entities(PIE)-Verordnung. Der EU-Gesetzgeber beabsichtigte mit der Änderung der AP-Richtlinie, die Anforderungen an die Abschlussprüfung klarer zu benennen, eine größere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten und damit den Anlegerschutz zu fördern. … Weiterlesen…

Dr. Jürgen Bürkle über die Neuregelungen zur Abschlussprüfung bei Versicherungsunternehmen aus Sicht des Aufsichtsrats

Mit der Änderung der europäischen Abschlussprüfungsrichtlinie und den neuen europäischen Verordnungsvorgaben für die Abschlussprüfung bei Unternehmen im öffentlichen Interesse wurden eine Reihe wesentlicher Vorschriften in mehreren Regelwerken modifiziert bzw. neu geschaffen. Weiterlesen…