Prof. Dr. Manfred Wandt, Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

„Der Versicherungsfall bringt die Stunde der Wahrheit“, so heißt es im Lehrbuch zum Versicherungsrecht (Wandt, Versicherungsrecht), einer Formulierung von Hans-Leo Weyers folgend (Weyers, Versicherungsvertragsrecht). Beide Vertragsparteien, VN und Versicherer, können jetzt aufgrund der Schadensermittlung und -regulierung beurteilen, wie es um die Vertragstreue des anderen bestellt ist. Die Aussage lässt sich auch in dem Sinn verstehen, dass beide Vertragsparteien, insbesondere der VN, bei der dem Versicherungsfall nachfolgenden Prüfung und Regulierung des Schadens die Wahrheit zu sagen haben. Weiterlesen…