OLG Frankfurt/M.: Ausritt auf eigene Gefahr
Wer in Kenntnis eines freilaufenden Hundes an einem gemeinsamen Ausritt teilnimmt, kann den Hundehalter nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn sich das Pferd beim Vorbeilaufen des Hundes erschreckt, bekräftigt das OLG Frankfurt/M.
Tatbestand:
Der Kl. ist passionierter Reiter. Er nahm mit der Bekl. und weiteren Vereinsmitgliedern an einem Ausritt in der Umgebung von H. teil. Der freilaufende Hund der Bekl. begleitete die Gruppe. Eine gute Stunde nach Beginn des Ausritts rief der ebenfalls mitreitende Ehemann der Bekl. den Hund zu sich. Der Hund lief daraufhin von hinten kommend seitlich an der Reitergruppe vorbei. Als er sich neben dem klägerischen Pferd befand, erschreckte sich dieses, rannte daraufhin in einen seitlich zum Weg verlaufenden Weidezaun, scheute erneut und warf den Kl. ab. Weiterlesen…