OLG Köln: Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten

Mensch gegen Maschine

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden Pkw entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt dies im entschiedenen Einzelfall jedoch nicht. Dies hat der 6. Zivilsenat des OLG Köln anlässlich eines tragischen Unfallgeschehens entschieden. Weiterlesen…

OLG Hamm: Handy am Steuer wird teuer

§ 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet wie folgt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Das hat das OLG Hamm mit zwei Entscheidungen ausdrücklich bestätigt: Weiterlesen…