AG München: Tritt gegen das die Ausfahrt behindernde Fahrzeug
Versperrte Ausfahrt – Tritt gegen das die Ausfahrt behindernde Fahrzeug kommt teuer zu stehen
Das AG München verurteilte am 29.1.2019 den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3820,50 Euro. Weiterlesen…