OLG Köln: VW-Abgasskandal – Händler muss voraussichtlich Fahrzeug zurücknehmen und Mehrwert für nachträglich eingebautes Navigationsgerät erstatten.

In einem Hinweisbeschluss hat der 18. Zivilsenat des OLG Köln der Berufung eines VW-Vertragshändlers gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wenig Chancen eingeräumt.

Die Kl. hatte im Juni 2015 beim später verklagten Autohaus einen VW Beetle mit einem Kilometerstand von rd. 12.000 km erworben. Das Fahrzeug hatte einen 1,6 Liter Dieselmotor der Baureihe EA 189, welcher aufgrund einer speziellen Steuerungssoftware auf dem Prüfstand einen anderen Betriebsmodus mit anderen Emissionswerten verwendet als im Straßenverkehr. Nachdem der Hersteller die Kl. über den Einsatz der Software in dem Fahrzeug informiert hatte, setzte die Kl. der Bekl. im Oktober 2015 eine zweiwöchige Frist zur Beseitigung des Mangels und erklärte, nachdem sie darauf keine Antwort erhalten hatte, im Dezember 2015 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Weiterlesen…

OLG Karlsruhe: Keine Mutwilligkeit einer Klage auf Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrags wegen angeblich manipulierter Abgaswerte

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Keine Mutwilligkeit einer Klage auf Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrags wegen angeblich manipulierter Abgaswerte
VVG § 1
1. Begehrt der VN Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug wegen angeblich manipulierter Abgaswerte, ist die Rechtsverfolgung nicht mutwillig, wenn erwarteten Prozesskosten in Höhe von 7100 Euro ein Wert der Rückabwicklung in Höhe von 25 300 Euro gegenübersteht. Auf günstigere Kosten einer Nachbesserung kann bei einer begehrten Rückabwicklung nicht abgestellt werden.
2. Ein Stichentscheid ist solange bindend, wie eine vertretbare Rechtsauffassung zu einer höchstrichterlich noch nicht vollständig geklärten Frage zugrunde gelegt wird. Dabei ist auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. 12. 2016 (12 U 106/16)
Anmerkung der Redaktion: Vgl. zur Frage der Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Rahmen des „Abgasskandals“ LG Detmold VersR 2016, 1493.

(vollständig abgedr. in VersR 2017, 223)