VG Frankfurt/M.: Pflicht zur Vorauszahlung der BaFin-Umlage trotz Verzichts auf Bankerlaubnis

Bankenaufsichtsrecht
Bankgeschäft
Pflicht zur Vorauszahlung der BaFin-Umlage trotz Verzichts auf Bankerlaubnis
KWG §§ 32, 35 Abs. 1; FinDAG § 16 l
* Die Bankerlaubnis nach § 32 KWG erlischt nach § 35 Abs. 1 KWG analog auch dann, wenn der Inhaber ausdrücklich und zweifelsfrei den Verzicht erklärt. Die physische Rückgabe der Erlaubnisurkunde ist als Verzichtserklärung zu verstehen. Die Pflicht zur Vorauszahlung auf die Umlage des Folgejahres nach § 16 l FinDAG i. d. F. des Gesetzes vom 28. 11. 2012 (BGBl I 2369) begegnet auch dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn zum Zeitpunkt der Heranziehung zur Vorauszahlung bereits feststeht, dass das Institut den Geschäftsbetrieb im Folgejahr nicht fortführen wird, der Nachweis dafür aber erst am 1. 12. des Vorjahres oder später erbracht wird. *
VG Frankfurt/M., Urteil vom 12. 11. 2015 (7 K 2044/15.F)

(abgedr. in VersR 2016, 1167)