AG München: Windiger Bauzaun

Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung.

Tatbestand:

Der Kl. ist Eigentümer eines Pkw der Marke Audi. In der Nacht vom 28. auf 29. 11. 2015 stürzte ein Bauzaun während eines Sturms auf den ordnungsgemäß an der Rehwiese in München geparkten Pkw und beschädigte diesen. Es wurde im unteren Bereich der D-Säule an der Fondtür und an der Außenspiegelkappe der Lack abgeschrammt. Dadurch entstanden dem Kl. Reparaturkosten in Höhe von 1522,53  sowie Sachverständigenkosten in Höhe von 493,85, ferner machte der Kl. eine allgemeine Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 geltend, insgesamt also 2046,38. Weiterlesen…