BVerfG: Bestimmte Vorbereitungshandlungen können den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters erwecken
Im Einzelfall können bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen wie eine telefonische Anforderung eines Passworts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsunterlagen den Eindruck der Voreingenommenheit eines Richters für einen Prozessbeteiligten entstehen lassen, auch wenn noch kein endgültiger Verfahrensfehler vorliegt. Das hat die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG entschieden und einer Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG stattgegeben. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen. Weiterlesen…