OLG Hamm: Gefährlicher Busausstieg – alle müssen aufpassen

Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kfz verletzt, können alle Beteiligten – Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz – für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf hat der 11. Zivilsenat des OLG Hamm in einem zwischen beteiligten Versicherern des Busunternehmens und des beteiligten Kfz geführten Regressprozess hingewiesen und so unter Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des LG Arnsberg die Haftung der an dem Unfall Beteiligten geklärt. Weiterlesen…

AG München: Verspätung bei der Beförderung im Autoreisezug

Auf die Beförderung mit einem Autoreisezug ist in der Regel Reiserecht nicht anwendbar, sodass bei einer Verspätung grundsätzlich nicht Schadensersatz für vertane Urlaubszeit oder eine Minderung des Reisepreises verlangt werden kann. Weiterlesen…