BGH: Recht der Prozesspartei auf mündliche Befragung des Sachverständigen zu dessen schriftlichen Gutachten

Prozessrecht
Rechtliches Gehör
Recht der Prozesspartei auf mündliche Befragung des Sachverständigen zu dessen schriftlichen Gutachten
ZPO §§ 397, 402
* Jeder Prozesspartei steht gem. §§ 397, 402 ZPO zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Recht zu, einen Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen. *
BGH, Beschluss vom 21. 2. 2017 (VI ZR 314/15, Braunschweig)

(Die vollständige Entscheidung ist abgedr. in VersR 2017, 1034)