LSG Niedersachsen-Bremen: Fettschürze als psychische Belastung – Krankenkasse muss keine OP bezahlen

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse keine OP zur Bauchdeckenstraffung bezahlen muss, wenn eine bestehende Fettschürze nach massiver Gewichtsreduktion zu psychischen Leiden führt.

Tatbestand:

Zugrunde lag der Fall eines 53-jährigen Kl., der bei einer Körpergröße von 174 cm ein ursprüngliches Spitzengewicht von 165 kg hatte. Nach einer Schlauchmagenoperation kam es zu einem Gewichtsverlust bis auf 85 kg und zu einem erschlafften Hautüberschuss im Bereich des Bauchs. Gegenüber seiner Krankenkasse begehrte der Kl. eine Bauchdeckenstraffung, da er unter seinem Aussehen psychisch leide. Er möge sich nirgends mit freiem Oberkörper zeigen und fühle sich den Blicken anderer Menschen ausgesetzt. Nur durch eine Operation sei ein ästhetisches Körperbild wieder herzustellen. Außerdem hänge die Fettschürze so weit herunter, dass es bei nächtlichen Spontanerektionen zu schmerzhaften Penisverklemmungen komme. Weiterlesen…

Stefan Engeländer, Die Berücksichtigung vereinbarungsgemäß beitragsproportional zu vereinnahmender Kostenzuschläge im Rückkaufswert

Beitragsproportional vereinnahmte Kostenzuschläge sind so alt wie die Versicherungsmathematik. Die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unterschieden schon immer bei der Berechnung eines Deckungskapitals, insbesondere im Fall der handelsrechtlichen Deckungsrückstellung, zwischen den explizit angesetzten Zahlungsströmen (Leistungen und insbesondere anfänglich angesetzte Abschlusskosten) und den implizit berücksichtigten Zahlungsströmen (alle übrigen Kostenzuschläge). Weiterlesen…