BVerwG: Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

Die im VAG geregelte Aufsicht der BaFin über Erstversicherungsunternehmen erstreckt sich auf die Wahrung der Belange der Versicherten bei der Bearbeitung von Beschwerden. Das hat das BVerwG [am 21.4.2021 in insgesamt 20 Parallelverfahren] entschieden.

Die Kl. sind österreichische Versicherungsunternehmen, die in Deutschland Erstversicherungen anbieten. Die BaFin ordnete mit der angegriffenen Sammelverfügung an, dass alle zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Erstversicherungsunternehmen jährlich zum 1. 3. einen Beschwerdebericht einzureichen hätten. Weiterlesen…