LG Düsseldorf: Kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser bei undichten oder fehlenden Silikonfugen

Versicherungsvertragsrecht
Wohngebäudeversicherung
Kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser bei undichten oder fehlenden Silikonfugen
VVG § 95; VGB 86 § 4
1. Tritt ein Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung nach Veräußerung des Gebäudes, aber vor Eigentums­umschreibung im Grundbuch ein, ist nur der Voreigentümer aktiv legitimiert. Weiterlesen…