OLG Koblenz: Unfall in der Waschstraße – Halter haftet nicht aus Betriebsgefahr
Ein Kfz, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „in Betrieb“, da bei diesem Vorgang weder die Fortbewegungs- noch die Transportfunktion des Fahrzeugs zum Tragen kommt. Ereignet sich während des automatisierten Wasch- und Transportvorgangs ein Unfall, haftet der Halter des Kfz daher nicht gem. § 7 StVG aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Das hat der 12. Zivilsenat des und damit ein Urteil des LG Koblenz bestätigt. Weiterlesen…